Rechte Schadensabwicklung
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht auf freie Wahl
- der Reparaturwerkstatt
- des Kfz-Sachverständigen
- des Rechtsanwalts
- der Autovermietung
- auf Kostenerstattung für das Abschleppen des fahruntüchtigen Wagens
- auf Erstattung der Mietwagenkosten oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung
- auf einen Ausgleich der vom Sachverständigen festgestellen merkantilen Wertminderung
- den Verkauf des beschädigten Fahrzeuges oder die Inzahlunggabe – zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert – selbständig in die Hand zu nehmen
- auf Kostenerstattung von unfallbedingten Sachschäden sowie Nebenkosten
Der Geschädigte muss keine
- Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur seines Fahrzeugs beauftragen
- Anweisungen, Ratschläge, Vorschläge bei der gegnerischen Versicherung einholen oder gar befolgen
- Preisvergleiche anstellen, um eine besonders günstige Reparaturfirma oder gar Sachverständigen zu finden
- Nachbesichtigungen durch die gegnerische Versicherung dulden