Ihr Recht

Rechte Schadensabwicklung

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht auf freie Wahl

  • der Reparaturwerkstatt
  • des Kfz-Sachverständigen
  • des Rechtsanwalts
  • der Autovermietung
  • auf Kostenerstattung für das Abschleppen des fahruntüchtigen Wagens
  • auf Erstattung der Mietwagenkosten oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung
  • auf einen Ausgleich der vom Sachverständigen festgestellen merkantilen Wertminderung
  • den Verkauf des beschädigten Fahrzeuges oder die Inzahlunggabe – zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert – selbständig in die Hand zu nehmen
  • auf Kostenerstattung von unfallbedingten Sachschäden sowie Nebenkosten

Der Geschädigte muss keine

  • Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur seines Fahrzeugs beauftragen
  • Anweisungen, Ratschläge, Vorschläge bei der gegnerischen Versicherung einholen oder gar befolgen
  • Preisvergleiche anstellen, um eine besonders günstige Reparaturfirma oder gar Sachverständigen zu finden
  • Nachbesichtigungen durch die gegnerische Versicherung dulden